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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Danesco.

Danesco darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

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Pflichten ( Danesco)

Danesco verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Danesco verursacht werden, haftet Danesco.

Danesco haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen, Verkehrsstau, Verspätungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Danesco nicht gehaftet.

Danesco kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

 

Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Danesco, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Danesco ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

Sollte durch die Leistungserbringung von Danesco in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

 

Gewährleistung

Die durch Danesco erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.

Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Danesco entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmäßig berücksichtigt.

Die Gewährleistungspflicht von Danesco entfällt, wenn der Vertragspartner die von Danesco erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

Verrechnung der Leistung

Die von Danesco erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

 

Kündigung

Der Vertrag kann grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.

Wird der Vertrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Danesco 40% des Auftragsvolumens.

Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmäßig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Danesco nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit

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